Unterrichtsfächer und Spezialisierungen
An der Universität Graz haben Studierende die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an Unterrichtsfächern und Spezialisierungen zu wählen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, das Lehramtsstudium im Rahmen eines Erweiterungsstudiums um ein weiteres Unterrichtsfach oder eine zusätzliche Spezialisierung zu ergänzen.
Die Lehramtsstudien Sekundarstufe Allgemeinbildung werden als Kooperationsstudien von acht Bildungseinrichtungen angeboten. Studierende können im Entwicklungsverbund Süd-Ost insgesamt aus 28 Unterrichtsfächern und 2 Spezialisierungen wählen. Einen Großteil dieses Bildungsangebote, genau genommen 21 Unterrichtsfächer und 2 Spezialisierungen, können an der Universität Graz belegt werden.
Beim Lehramtsstudium besteht Kombinationspflicht, was bedeutet, dass entweder zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung gewählt werden müssen
In den folgenden Beiträgen stellen sich die Unterrichtsfächer und Spezialisierungen der Universität Graz kurz vor. Die Beiträge bieten Einblicke in den Aufbau der Module, vermitteln einen Überblick über die thematischen Schwerpunkte und informieren über die Ansprechpersonen, die bei näheren Fragen zum Unterrichtsfach bzw. zur Spezialisierung Auskünfte erteilen.
Unterrichtsfächer an der Uni Graz
Spezialisierungen an der Uni Graz
Unterrichtsfächer im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)
Erweiterungsstudium
Beim Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, bei dem ein Lehramtsstudium, das aus zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung besteht, um ein weiteres Unterrichtsfach oder eine weitere Spezialisierung erweitert wird.
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Beim Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, mit dem ein Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung, um ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung erweitert wird. Die Zulassung zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums setzt die aufrechte Meldung oder den bereits erfolgten Abschluss eines bestehenden, vollständigen Lehramtsstudiums, dessen Erweiterung es dient, voraus. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist vom vollständigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abhängig. Es ist keine eigene Abschlussarbeit zu verfassen. Mit dem Abschluss des Erweiterungsstudiums wird kein weiterer akademischer Grad erworben. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das gleiche Erweiterungsstudium im Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Im Erweiterungsstudium sind alle fach- und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen sowie fachspezifischen Praktika des Unterrichtsfaches oder der Spezialisierung zu absolvieren (das sind alle in Abschnitt C bzw. D des betreffenden Unterrichtsfaches/Spezialisierung genannten Studienleistungen). Das Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung umfasst 95 EC im Bachelor bzw. 30 EC im Master.
Es ist zu beachten, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung. Künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren oder UBVO-Zusatzprüfungen wie Latein und Griechisch müssen also jedenfalls absolviert bzw. nachgewiesen werden. Vom allgemeinen Aufnahmeverfahren sind Studierende eines Erweiterungsstudiums aber ausgenommen.