FAQs Uni Graz | Curricula ab Studienjahr 2026/27
Prüfungsleistungen gehen grundsätzlich nicht verloren, solange Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Prüfungsleistung an der Universität/einer Bildungseinrichtung im Verbund Süd-Ost inskribiert sind. Maßgeblich ist dabei der Status Ihrer Inskription am Tag der Prüfungsleistung (Datum Noteneintrag). Wenn eine zeitliche Lücke entsteht, in der Sie gar kein gemeldetes/inskribiertes Studium haben, können Prüfungen mit einem Prüfungsdatum, das in diese Lücke fällt, aus rechtlichen Gründen NICHT beurteilt werden.
Damit Sie durchgehend inskribiert bleiben, zahlen Sie daher VOR Ihrem Umstieg den ÖH-Beitrag bzw. Studienbeitrag ein und warten Sie mit dem Umstieg bis der Status Ihrer Inskription „I“ (für inskribiert) lautet. Anschließend stellen Sie in UNIGRAZonline (Onlineanträge Studienabteilung) einen Antrag zum Umstieg. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Studienabteilung.
Zuerst müssen Sie im neuen Curriculum inskribiert sein, bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung der Prüfungen stellen können. Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Prüfungsreferat per E-Mail eingereicht haben, wird dieser auf formale Richtigkeit kontrolliert, protokolliert und der/dem Anerkennungsbeauftragten sowie der/dem CuKo-Vorsitzenden zur Genehmigung vorgelegt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 3 bis 6 Wochen und die max. gesetzliche Bearbeitungsdauer beträgt 2 Monate. Bei früher Antragstellung (möglich ab 6. Juli 2026 im Rahmen der Zulassungsfrist für das WiSe 2026/27) ist eine Erledigung vor der Anmeldefrist für Lehrveranstaltungen daher wahrscheinlich, kann aber nicht garantiert werden.
Bitte beachten Sie jedenfalls auch, dass ein Studienabschluss im neuen Curriculum erst nach dem Inkrafttreten ab 1.10.2026 erfolgen kann, auch wenn Ihnen alle Leistungen für das neue Curriculum anerkannt werden und Sie alle Leistungen bereits davor erfüllt hätten. Rechtlich kann kein Studienabschluss in einem Studium erfolgen, dass noch nicht in Kraft getreten ist.